Voraussetzung für die Erstellung des Jahresabschlusses ist die zeitnahe Erfassung Ihrer monatlichen Geschäftsvorfälle.
Während des Jahres erfolgt bereits eine regelmäßige Standortbestimmung als Ausgangspunkt für zukunftsorientierte Gestaltungsberatung. Hierzu erhalten Sie unterjährig die Mehrjahresvergleiche.
Erstellen von Jahresabschlüssen nach § 4 (1) oder § 5 EStG
Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung, Entwicklung des Anlagevermögens, Erläuterungsbericht, Bilanzanhang, Prüfungsvermerke.
Erstellen von Jahresabschlüssen nach § 4(3) EStG als sogenannte Einnahmen Überschussrechnung
In diesem Zusammenhang begleiten wir Sie auch bei der steuerlichen Behandlung Ihrer Photovoltaik- Anlage.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch, wenn die Finanzbehörden eine Außenprüfung anordnen
Marianne Zimmermann
Steuerberaterin
Bruck 15
78355 Hohenfels-Liggersdorf