Jahresabschluss
Die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses ergibt sich aus der vorgelegten Finanzbuchführung. Unter Berücksichtigung der notwendigen Vorbereitungsarbeiten können Jahresabschluss
und Steuererklärungen unter Beachtung der Vorschriften aus dem HGB und den Steuergesetzen erstellt werden.
Die Ergebnisse dieser umfassenden Arbeiten sind nicht allein "Vergangenheitsbewältigung", sondern vor allem eine regelmäßige Standortbestimmung und Ausgangspunkt für zukunftsorientierte
Gestaltungsberatung.
Die Beurteilung der Finanz- und Ertragslage der Unternehmen ist sehr wichtig geworden, insbesondere durch die Vorgaben des § 18 KWG. Durch unsere laufend erstellte Finanzbuchführung sind wir
jederzeit in der Lage durch Früherkennung die entsprechenden Informationen, Berechnungen und Analysen zur Verfügung zu stellen.
Gerade in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater dienen diese Vorarbeiten zur Darstellung der aktuellen Geschäftslage und sind damit Grundlage für Banken-Rating und Steuerplanungen Ihres
Unternehmens.
Unsere Dienstleistungen